Grundsätze

Die Kampmann GmbH – International legt bei der Auswahl und Zulassung der Lieferanten für alle Produktgruppen strengste Maßstäbe an.
Ausschließlich Unternehmen, die mit ihren eigenen, hohen ethischen Standards mit den unseren übereinstimmen können als Partner ausgewählt und zugelassen werden. Alle Produkte, insbesondere auch die Textilartikel müssen mindestens die Öko-Tex-Standard 100 Zertifizierungen haben, das CE- oder TÜV- Prüfsiegel tragen, oder bestenfalls auch das WRAP- Siegel (Worldwide Responsible Apparel) belegen.

Darüber hinaus legen wir großen Wert auf ökologisch vernünftiges Handeln. Aus eigener Überzeugung und Respekt vor der kommenden Generation, welche auch wir selbst auf diese Welt gebracht haben, achten wir auch bei der Wahl der Partner und deren Verhalten auf die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen weltweit.
Wir fordern die Produzenten auf, Abfall zu vermindern oder möglichst zu vermeiden und schonende Produktionsverfahren wie umweltgerechte Entsorgungstechniken zu nutzen.

Im Sinne des fairen Handels fordern wir von den Zulieferbetrieben die strikte Einhaltung ethischer Standards.

  • Wir fordern den Respekt vor den örtlichen Gesetzen und den Arbeitsplatzvorschriften in dem jeweiligen Produktionsland.
  • Wir fordern die Achtung des Gesetzes zum Verbot von Zwangsarbeit
  • Wir fordern die Einhaltung der landesspezifischen Höchstgrenzen für maximale Arbeitsstunden und erwarten die Gewährung der gesetzlichen Urlaubstage.
  • Wir fordern die Ächtung von Kinderarbeit und erwarten, dass Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder noch im schulpflichtigen Alter sind, nicht zur Arbeit zugelassen oder gar gezwungen werden.
  • Wir fordern die Einhaltung und Auszahlung der landesspezifischen Mindestlöhne.
  • Wir fordern ein angenehmes Arbeitsumfeld; die sozialen Standards wie Toiletten, Waschräume und Kantinen müssen vorhanden sein – Belästigungen, Mobbing, Missbrauch oder physische Züchtigung jedweder Art muss in den Betrieben verboten und überwacht sein.
  • Darüber hinaus fordern wir die Beachtung des Diskriminierungsverbotes. Die Einstellung, Entlohnung, Beförderung oder auch Entlassung von Mitarbeitern darf nur auf Grundlage ihrer Kompetenz und der Fähigkeiten vorgenommen werden – niemals auf Grund ihrer Persönlichkeit, Erscheinung oder der religiösen- oder politischen Überzeugung.

Wir wissen um die Schwierigkeit der Einhaltung und Beachtung der Punkte, insbesondere des Letzten, da in vielen Drittländern immer noch andere Sitten und Gebräuche vorherrschen. Da unser Unternehmen nicht selbst die personelle Möglichkeit der Überwachung und Kontrolle hat haben wir ausschließlich Lieferanten gewählt, die die Überprüfung von unabhängigen Institutionen wie UN- Kontrolleure zulassen.

Kampmann GmbH – International
Die Geschäftsleitung